Die Verwaltungsgemeinschaft


Öffnungszeiten der VG Weihenzell

Die VG Weihenzell ist grundsätzlich an den herkömmlichen Arbeitstagen - außer samstags - geöffnet.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zusätzlich Montag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
zusätzlich Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

VG Weihenzell

Ansbacher Str. 15
91629 Weihenzell

Tel.:  09802 / 9501-0
Fax.: 09802 / 9501-29
poststelle@vg-weihenzell.de

 




Verwaltungsgemeinschaft - was ist das?

Die Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell

Entstehen der Verwaltungsgemeinschaft:

Die Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell entstand im Rahmen der Gemeindegebietsreform am 01. Mai 1978 und wurde aus den Gemeinden Bruckberg, Rügland und Weihenzell gebildet. Noch im gleichen Jahr wurde mit dem Bau des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft in Weihenzell, dem Hauptort der größten Mitgliedsgemeinde, begonnen. 1979 wurde das Rathaus eingeweiht und durch die Verwaltung bezogen.

Sinn und Zweck der Verwaltungsgemeinschaft:

Sinn und Zweck der Errichtung der Verwaltungsgemeinschaft war es und ist es noch immer, den Bürgern der Mitgliedsgemeinden eine effektivere, wirtschaftlichere und leistungsstärkere Verwaltung bieten zu können.

Rechtliche Grundlage und Organe der Verwaltungsgemeinschaft:

Die Verwaltungsgemeinschaft ist als Rechtsperson eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre rechtliche Grundlage findet sie in der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern. In diesem Gesetz wird die Verwaltungsgemeinschaft als Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestandes der beteiligten Gemeinden beschrieben. Trotz des Zusammenschlusses zur Verwaltungsgemeinschaft bleibt also die Selbständigkeit der einzelnen Mitgliedsgemeinde weiterhin bestehen.

Organe der Verwaltungsgemeinschaft sind der Gemeinschaftsvorsitzende und die Gemeinschaftsversammlung. Die Verwaltungsgemeinschaft besitzt eigene Dienstherrnfähigkeit und kann somit eigenes Personal beschäftigen.

Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft:

Die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft lassen sich in Aufgaben des sog. eigenen bzw. übertragenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden einteilen. Bei Aufgaben des eigenen Wirkungskreises bleibt die einzelne Mitgliedsgemeinde weiterhin selbst Entscheidungsträger. Die Verwaltungsgemeinschaft übernimmt hier lediglich den verwaltungsmäßigen Vollzug zentral in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft. Aufgaben dieses Wirkungskreises sind z.B. die gemeindliche Bauleitplanung, die Wasserversorgung, die Entwässerung, der Feuerschutz, der öffentliche Verkehr, das Haushaltswesen u.v.a..

Bei Aufgaben des sog. übertragenen Wirkungskreises entscheidet die Verwaltungsgemeinschaft als Behörde selbst. Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sind staatliche Aufgaben, die den Gemeinden vom Staat zur Erledigung zugewiesen wurden. Hierzu zählen Aufgaben wie das Pass- und Meldewesen, das Gewerberecht, das Standesamtswesen, Sozialangelegenheiten u.v.a..

Für den Bürger ist die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Anlauf- und Kontaktstelle für alle behördlichen Angelegenheiten. Die spezialisierte Verwaltung bietet den Gemeindebürgern eine gute örtliche Daseinsvorsorge und sachkundige Hilfestellungen. Die Verwaltungsgemeinschaft unterstützt die Bürger bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und stellt die hierfür notwendigen Formulare zur Verfügung. Ist die Verwaltungsgemeinschaft oder eine ihrer Mitgliedsgemeinden nicht selbst zuständig, leitet sie erforderliche Unterlagen an die zuständigen Behörden weiter.

Größe der Verwaltungsgemeinschaft:

Die Gesamteinwohnerzahl der drei Mitgliedsgemeinden beträgt nahezu 5.534 Einwohner (Stand 01.01.2019). Der Flächenbestand der drei verwalteten Gemeinden liegt bei 7.378 ha.