Vor der Eheschließung beim Standesamt müssen Sie sich anmelden. Haben Sie Ihren Wohnsitz bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft, sind wir für die Anmeldung zuständig. Wenn Sie nicht bei uns wohnhaft sind, werden Ihre Unterlagen nach Anmeldung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an uns überstellt, damit wir die Eheschließung durchführen können. Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem eigentlichen Eheschließungstermin angemeldet werden.
Als Trauungsort können Sie wählen zwischen den Trauzimmern in den drei Mitgliedsgemeinden.
Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung benötigen, hängt u. a. von Ihrem Familienstand, Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Geburtsort Inland/Ausland ab. Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Nachweise geben.
Unterlagen für Anmeldung der Eheschließung für deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland geboren sind:
(nicht älter als 6 Monate), keine Geburtsurkunde. Dieses Dokument erhalten Sie bei Ihrem Geburtenstandesamt.
Sind Sie im Ausland geboren, benötigen Sie in der Regel:
Eine Geburtsurkunde, wenn Sie nicht mehrsprachig ausgestellt ist, mit Übersetzung durch einen öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer bzw. Dolmetscher.
Eventuell sind hier zusätzliche Unterlagen oder Prüfungen notwendig. Eine Liste der öffentlich vereidigten Übersetzer und Dolmetscher ist einsehbar unter: www.justiz.bayern.de
(nicht älter als 6 Monate) ausgestellt von der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell haben, ist diese Bescheinigung nicht notwendig, da das Standesamt Zugriff auf die Meldedaten hat.
mit Angabe der Vaterschaft
Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt der letzten Eheschließung (Das Familienbuch ist nicht identisch mit dem Stammbuch der Familie, sondern eine Karteikarte, die ausschließlich beim Standesamt geführt wird).
Wenn die Eheschließung vor dem 01.01.1958 in Westdeutschland oder vor dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern stattfand, existiert in der Regel kein Familienbuch, dann benötigen wir die Original Ehe-/Heiratsurkunde der letzten Ehe (muss nicht neu ausgestellt sein) und das Original Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. eine Original Sterbeurkunde des Ehegatten. Falls die letzte Eheschließung oder Eheauflösung (Scheidung oder Tod) nicht in Deutschland war, ist eine vorherige Rücksprache mit dem Standesamt erforderlich.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.